Unsere Leistungen

Unsere Mitarbeiter in den Beratungsstellen helfen Ihnen im Rahmen der Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine bei der:

Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung

  • bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit,
  • bei Einkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • bei Einkünften aus Unterhaltszahlungen
  • bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 13.000.- € bei Alleinstehenden und 26.000.- € bei Verheirateten nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.

darüber hinaus auch bei

  • Anträgen in Kindergeldsachen
  • Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für selbstgenutztes und vermietetes Wohneigentum
  • Ihrem Antrag auf Eintragung eines Freibetrages auf Ihrer Lohnsteuerkarte
  • Anträgen auf Steuerfreistellung von Kapitalerträgen bzw. Steueranrechnung
  • Anträgen auf Wohnungsbauprämie
  • der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersversorgung („Riester-Rente“)
  • der Erstellung Ihrer Lohnsteuerantragsveranlagung (Lohnsteuerjahresausgleich) bzw. Einkommensteuererklärung
  • der Erstellung bzw. Hilfe bei Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • der Erstellung bzw. Hilfe bei Antrag auf Kindergeld
  • der Erstellung bzw. Hilfe bei Antrag auf Eigenheimzulage
  • der Prüfung Ihrer Steuerbescheide / Kirchensteuerbescheide

durch Führung von außergerichtlichen Rechtsbefehlsverfahren mit dem Finanzamt

  • Einsprüche
  • Beschwerdeanträge

durch Stellung von Anträgen auf

  • schlichte Änderung wegen offenbarer Unrichtigkeit
  • Wiedereinsetzung in vorigen Stand gemäß § 175 AO
  • Anpassung der Einkommensteuervorauszahlung
  • Aussetzung der Vollziehung
  • Fristverlängerung
  • Stundung

und durch laufende Beratung bei Lohn- und Einkommensteuerfragen

  • Prüfung der richtigen Lohnsteuerklasse
  • Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer
  • Beratung bei Zinsabschlagsteuer
  • Erstellen des Lohnsteuerermäßigungsantrages
  • steuerliche Behandlung von Vorruhestandsregelungen
  • steuerliche Behandlung von betrieblichen Abfindungen an Arbeitnehmer
  • steuerliche Beratung zur Förderung der zusätzlichen Altersversorgung („Riester-Rente“)
  • Ermittlung Ihrer Nettobelastung bei Finanzierung von Immobilien
  • Berechnung des Steuervorteils bei Erwerb von Immobilien als Kapitalanlage und Immobilienfondsanteilen
  • Ganzjährige telefonische Lohn- und Einkommensteuerberatung im Rahmen der Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG
  • Schriftliche Lohn- und Einkommensteuerinfos gem. § 4 Nr. 11 StBerG